Forstwirtschaft
Die Wald- oder Forstwirtschaft bedeutet das planmäßige Handeln des wirtschaftenden Menschen im Wald. Als Ziel dieser Handlungen gelten, die Erhaltungen der Wälder, insbesondere auch als Schutz- und Erholungsraum und auch die Rohstofferzeugung.
Die Ziele der Forstwirtschaft können regional und über die Zeit hinweg stark variieren. In Mitteleuropa hat sich nach jahrhundertelangem, unachtsamen Raubbau vor dem Beginn des 19. Jahrhunderts die nachhaltige Form der Holznutzung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedürfnisse durchgesetzt. In Deutschland sind die Waldbesitzer nach den Bundes- und Landeswaldgesetzen dazu verpflichtet, ihre Wälder „ordnungsgemäß und nachhaltig“ zu bewirtschaften. Hierbei kommt es darauf an, dass die Funktionen des Waldes nicht nur als Rohstoffquelle, sondern auch als Grundlage für den Arten-, Boden-, Klima- und Wasserschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Der Wald in Deutschland bedeckt mit 11,4 Millionen Hektar 32 Prozent der Gesamtfläche des Landes. In den deutschen Wäldern wachsen rund 90 Milliarden junge und alte Bäume mit einem Holzvorrat von insgesamt 3,7 Milliarden Festmeter. Die deutschen Wälder werden von rund 2 Millionen Waldbesitzern bewirtschaftet. Laut Holzmarktbericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betrug der Holzeinschlag in Deutschland im Jahr 2014 insgesamt 54,4 Millionen Erntefestmeter ohne Rinde. Davon entfielen 40,1 Millionen Erntefestmeter auf Nadelholz und 14,2 Millionen Erntefestmeter auf Laubholz. 44 Prozent des bundesweiten Holzeinschlags wurden 2014 im Privatwald getätigt, 20 Prozent im Körperschaftswald, 34 Prozent im Staatswald der Länder und 2 Prozent im Bundeswald.
Die Nutzung und Weiterverarbeitung von Holz und Holzprodukten ist in Deutschland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und schafft zahlreiche Arbeitsplätze. In Deutschland waren im Jahr 2012 im Cluster Forst und Holz bei einem Umsatz von 181 Milliarden Euro mehr als 1,1 Millionen Menschen beschäftigt. Leider wird die Bedeutung der Forst- und Holzwirtschaft nach Meinung einiger unterschätzt.
Die Forstwirtschaft in Deutschland unterscheidet drei Eigentumsarten von Wald:
- Körperschaftswald (Wald im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten)
- Privatwald (Wald der sich nicht im Eigentum von Städten, Gemeinden, Kirchen oder in der Hand des Staates befindet)
- Staatswald (Wälder die sich im staatlichen Eigentum befinden)